Kind verliert beide Unterschenkel nach zu spät erkannter Hirnhautentzündung

Ein fünfjähriger Junge wurde im Mai 2011 mit Schüttelfrost und hohem Fieber in ein Krankenhaus in Ostfriesland eingeliefert. Die behandelnden Ärzte leiteten daraufhin eine Infusionstherapie ein. Eine Besserung des Zustands trat nicht auf. Der Junge musste sich während der Nacht mehrfach übergeben. Gegen 4 Uhr nachts löste sich die bei ihm angebrachte Infusionsnadel. Ein von der Mutter gerufener Pfleger sah daraufhin aber keinen Bedarf zu handeln und einen Arzt zu rufen. Gegen 7 Uhr morgens zeigten sich am Körper des Kindes ungewöhnliche Hautverfärbungen. Daraufhin wurde eine Hirnhautentzündung diagnostiziert und eine Notfallversorgung durchgeführt.

Der Patient wurde in ein anderes Klinikum in Oldenburg verlegt. Am Gesicht und Körper zeigten sich blau-schwarze Gewebeschäden. Eine weitere Verlegung nach zwei Wochen in ein Kinderkrankenhaus in Hamburg wurde durchgeführt. Dort mussten dem Kind beide Unterschenkel amputiert, sowie mehrere Haut- und Muskeltransplantationen vorgenommen werden. Bis heute ist der Junge auf einen Ganzkörper-Kompressionsanzug und auf eine Maske für das Gesicht und den Kopf angewiesen.

Die Eltern verklagten das erste Krankenhaus auf Schmerzensgeldes i.H.v. 350.000 Euro und auf Schadensersatz. Das Landgericht gab der Klage statt. Durch das zu später Handeln des Pflegers lag ein grober Behandlungsfehler vor, der dem Krankenhaus zugerechnet wird.