Mann erblindet am rechten Auge – 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz

Ein 38-jähriger Wirtschaftsinformatiker aus München litt seit dem Jahr 2006 an einer massiven Netzhautablösung seines linken Auges, welches schon mehrfach operiert wurde. Seine Sehfähigkeit ist stark eingeschränkt. Im Sommer 2010 sah er auf dem anderen Auge schwarze Schatten und Blitze. Er suchte daraufhin die Innenstadtklinik auf. Nach einer Diagnose wurde er am rechten Auge operiert. Sein Augapfel wurde von außen durch eine Plombe festgerückt. Dies sollte dazu dienen, dass sich die Netzhaut wieder besser anlegen konnte.

Am Tag nach der OP hatte der Münchner starke Schmerzen. Er erhielt dagegen Tropfen. Nach drei Tagen wurde er aus der Klinik entlassen, obwohl er immer noch unter Schmerzen litt. Sein Auge schwoll zu Hause zu. Er suchte erneut die Klinik auf. Dort wurde er nur kurz untersucht. Ihm wurde geraten die Tropfen abzusetzen und wurde wieder nach Hause geschickt. Nach weiteren telefonischen Kontakten verschlechterte sich die Situation des Mannes. Er suchte die Notfallambulanz auf und es wurden bei ihm Staphylokokken auf der eingesetzten Plombe festgestellt. Eine Not-OP wurde eingeleitet. Im Ergebnis ist der Mann auf dem rechten Auge blind. Es hat sich ein Makulaödem entwickelt und seine Hornhaut ist getrübt.

Daraufhin klagte der Mann vor dem Landgericht München I gegen die Klinik. Die zuständige Arzthaftungskammer stellte einen groben Behandlungsfehler, ohne Mitverschulden des Patienten, fest. Er erhielt in einem Vergleich 38.000 EUR Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen für Verdienstausfälle, alles Zusammen in einer Gesamthöhe von 50.000 EUR.