Beinamputierter klagt auf 80000 EUR wegen grobem Behandlungsfehler

Ein 60 Jahre alter Mann klagt vor dem OLG München gegen die Krankenhäuser Zwiesel-Viechtach. Er erhebt eine Klage wegen eines groben Behandlungsfehlers und möchte 80.000 EUR Schmerzensgeld von den Kliniken.

Dem Patienten wurde wegen eines Arterienverschlusses der rechte Unterschenkel amputiert. Der grobe Behandlungsfehler soll darin liegen, dass für die Diagnose zu wenig Voruntersuchungen durchgeführt wurden. Eine üblicherweise vor einem solchen Eingriff durchzuführende Duplex-Sonographie wurde ebenfalls unterlassen.

Die Kliniken sagen hingegen, die Amputation des Beines sei „letztlich unausweichlich“ gewesen. Der damals behandelnde Arzt ist zwischenzeitlich verstorben, was den Prozess erschwert. Das Landgericht Deggendorf hatte den Patienten aber bereits in einem vorherigen Prozess Recht gegeben.