Eine Intersexuelle aus Mittelfranken klagte gegen das Universitätsklinikum Erlangen und einen sie damals behandelnden Arzt auf 250.000 EUR Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie auf eine Rente in Höhe von monatlich 1600 EUR. Als Intersexuelle trägt sie alle Merkmale beider Geschlechter in sich. Vor 20 Jahren unterzog sie sich einer hormonellen Behandlung (Hormontherapie) und Um-Operation als Frau. Die Klägerin behauptete, dass sie durch die Therapie so schwer erkrankte, dass sie bis heute nicht arbeitsfähig sei.
Im Ergebnis sprach das Landgericht Nürnberg Fürth der Intersexuellen einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu und begründete dies wie folgt: „Die von Michaela R.erteilte Einwilligung sei unwirksam, weil die Ärzte ihr kein zutreffendes Bild von ihrem gesundheitlichen Zustand vermittelt hätten. Dazu hätte es auch 1995 schon gehört, der erwachsenen Michaela R. den Zustand ihres intersexuellen Genitals mitzuteilen und ihr Ursachen und Folgen jedenfalls in den Grundzügen verständlich zu erläutern. Nur so hätte Michaela R. die Bedeutung und Tragweite der ihr vorgeschlagenen feminisierenden Behandlung erkennen und eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.“
Die Höhe der Geldentschädigung wurde vom Gericht noch nicht festgesetzt.