Weil ein Zahnarzt bei der Behandlung seines Patienten einen Behandlungsfehler machte, litt der Patient tagelang an Zahnschmerzen. Neben Schadensersatz steht dem Patienten laut Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz dann auch ein Schmerzensgeld zu, wenn die Schmerzen eine „andauernden Gefühlsbeeinträchtigung“ beim Patienten hervorriefen. Das OLG Koblenz sprach dem Patienten in zweiter Instanz ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 EUR zu und bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Landgerichts Koblenz (Urteil Az.: 5 U 1202/13).