Das Oberlandesgericht München wies die Klage von Eltern einer Vierjährigen, die mit dem sogenannten Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wurde, ab. Die bei der Geburt 28 Jahre alte Mutter erkrankte an Multipler Sklerose (MS). Sie wurde schwanger und musste Medikamente nehmen. Dadurch gab es die Befürchtung, dass das ungeborene Kind möglicherweise behindert sein könnte. Die Eltern gingen daraufhin zu spezialisierten Ärzten nach München. Die Mediziner führten Ultraschalluntersuchungen durch, fanden aber keine Auffälligkeiten. Das Kind kam trotzdem mit dem Down-Syndrom (Trisomie 21) und einem Herzfehler zur Welt.
Im Ergebnis wurde die Klage der Eltern gegen die Ärzte abgewiesen, da laut medizinischem Gutachter kein ärztlicher Behandlungsfehler zu erkennen war. Dadurch musste das Gericht auch nicht mehr die Frage klären, ob das Kind bei der Diagnose Down-Syndrom von den Eltern wahrscheinlich abgetrieben worden wäre.