Das Geburtsschadensrecht umfasst die Rechtsprechung zu sogenannten Geburtsschadensfällen. Diese Fälle betreffen medizinische Behandlungsfehler, die vor oder bei der Geburt eines Kindes stattfinden. Verursacher der Schäden sind meistens Ärzte, Hebammen, Geburtshelfer oder das Krankenhaus-Personal. Bei über 800.000 Geburten pro Jahr in Deutschland kommen solche ärztlichen Behandlungsfehler nicht oft, aber leider immer wieder vor. Im Geburtsschadensrecht sind mithin die höchsten Schmerzensgeldzahlungen von deutschen Gerichten verhängt worden.
Hier finden Sie Urteile als Beispiele zum Geburtsschadensrecht:
Schmerzensgeld für schwerst behindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt
Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit 100%tiger Behinderung eines Babys