Patientenverfügung – Angaben, Inhalt und Verwahrung

Welche Angaben sollte eine Patientenverfügung enthalten?

Die Lebens- und Behandlungssituation, für welche eine Festlegung getroffen werden soll, muss so konkret wie möglich beschrieben werden, z.B.

„Wenn ich mich im Endstadium einer tödlich verlaufenden, unheilbaren Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist …“

„Wenn ich infolge eines fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. durch Demenz) auch mit der Hilfe anderer Personen nicht mehr in der Lage bin, auf natürliche Weise Flüssigkeit und Nahrung zu mir zu nehmen …“

Anschließend sind medizinische Maßnahmen festzulegen, die in den beschriebenen Situationen vorzunehmen oder zu unterlassen sind, z.B.

  • Künstliche Ernährung (ob und wie, z.B. durch Magensonde)
  • Künstliche Beatmung
  • Schmerzbehandlung (mit/ohne Bewusstseinsdämpfung, auch u.U. lebensverkürzende Medikation gewünscht?)
  • Wiederbelebung
  • Gabe von Blut/Blutbestandteilen
  • Antibiotika
  • Dialyse

Zudem können Angaben zum gewünschten Behandlungs- und Sterbeort (z.B. Krankenhaus, Hospiz, zu Hause) sowie dem gewünschten Beistand (Angehörige und sonstige Vertrauenspersonen aber auch z.B. Vertreter der Kirche) gemacht werden.

Als Ergänzung und als Auslegungshilfe können religiöse Anschauungen, Ansichten zum Leben und Sterben sowie sonstige Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufgenommen werden.

Ratsam ist es, bei der Erstellung der Patientenverfügung fachkundige Beratung einzuholen und sie im Abstand von einigen Jahren zu hinterfragen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

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Wie sollte die Patientenverfügung verwahrt werden?

Wird die Patientenverfügung zu Hause verwahrt, sollte sichergestellt werden, dass Angehörige im Notfall darauf Zugriff haben. Außerdem können Kopien bei Angehörigen oder Freunden sowie dem Hausarzt hinterlegt und/oder eine Karte mit sich geführt werden, auf welcher der Verwahrungsort der Patientenverfügung vermerkt ist.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung gegen eine Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Dieses Register wird bei der Bestellung eines Betreuers durch die Betreuungsgerichte abgefragt. Dies hat den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Bedarfsfall immer einsehbar ist.

Auch andere Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz bieten eine Hinterlegung gegen Entgelt an.

> Patientenverfügung – Widerruf und fehlende oder unzutreffenden Verfügung

 
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