Das Landgericht Freiburg hat die Ärzte einer Kinderarztpraxis verurteilt, wegen grober Behandlungsfehler 200.000 € Schmerzensgeld an ein heute 10jähriges Mädchen zu zahlen. Außerdem müssen die Praxisärzte auch alle künftigen Schäden des Kindes ersetzen (LG Freiburg, Urteil vom 26.10.2023). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Grober Behandlungsfehler in Kinderarztpraxis
Die Mutter stellte die damals 5jährige Klägerin innerhalb von fünf Tagen dreimal in der Kinderarztpraxis vor und berichtete, ihre Tochter könne nichts mehr bei sich behalten, sie erbreche nur noch grünlichen Speichel. Die beklagten Kinderärzte nahmen keine Überprüfung des Flüssigkeitshaushalts vor, verschrieben lediglich Zäpfchen und schickten Mutter und Kind nach Hause.
Am sechsten Tag stellte die Mutter ihre Tochter in der Uni-Klinik Freiburg vor. Die Untersuchung ergab ein bereits eingetretenes Nierenversagen. Das Mädchen wurde sofort intravenös mit Flüssigkeit und Elektrolytersatz versorgt und damit letztlich ihr Leben gerettet.
Schmerzensgeld wegen Nierenversagens
Dies alles sei Folge des eingetretenen Nierenschadens, der bei fachgerechter Untersuchung und Behandlung der niedergelassenen Kinderärzte nicht eingetreten wäre, so die vom Gericht als Sachverständige beauftrage Kinderärztin und Nephrologin. Da die Funktion der Organe schon jetzt spürbar reduziert sei, werde das Mädchen auf Dauer um eine Dialyse und eine Transplantation nicht umhinkommen, so die Gutachterin weiter. Ihre Lebenserwartung sei deshalb deutlich eingeschränkt.
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