Ein Patient hatte sich wegen starker Rückenschmerzen in einem Krankenhaus in Recklinghausen operieren lassen. Nach mehreren Operationen, die zu keiner Verbesserungen des gesundheitlichen Zustandes führten, stellte der Patient fest, dass Metallteile in seinem Körper zurückgelassen wurden. Aufgrund dieses Wissens verklagte er den in Recklinghausen behandelnden Arzt auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro. Der Kläger erhielt allerdings vom LG Bochum (Az.: 6 O 207/08) nur einen zugestandenen Anspruch auf 800 EUR, statt der geforderten 25.000 EUR Schmerzensgeld.
Die Klage wurde im Ergebnis nur in geringem Umfang als begründet anerkannt. Zunächst handele es sich laut Gutachter um einen einfachen, und nicht um einen groben Behandlungsfehler. Auch sei nicht das Pflegepersonal verantwortlich, sondern diese seien nur die Erfüllungsgehilfen der operierenden Ärzte. Ebenfalls entscheidend für das Urteil war, dass die Schmerzen des Patienten nicht auf die Metallteile zurückzuführen seien, sondern eine Folge der vielen Operationen darstellten.