Der Sohn einer jetzt 32-Jährigen Frau wurde im Limburger Krankenhaus wegen einer Bronchitis mit einer Antibiotikaspritze behandelt. Eine Krankenschwester habe den bei der Behandlung 2011 damals einjährigen Jungen nicht ausreichend untersucht und mit der Spritze nicht lange genug gewartet. Daraufhin erlitt der Junge einen Hirnschaden aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Der Patient soll noch Essensreste im Mund gehabt haben und drohte daraufhin zu ersticken.
Auch bei der darauf folgenden Reanimation sind Fehler unterlaufen. Die behandelnde Krankenschwester wurde bereits in einem vorherigen Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Kind ist zu einhundert Prozent pflegebedürftig.
Die Mutter verklagt die Limburger Klinik, die behandelnden Ärzte und die Krankenschwester auf eine Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung von insgesamt ca. 500 000 Euro.