Die Eltern eines verstorbenen Säuglings erhalten 45.500 Euro Schmerzensgeld für den Tod ihres sieben Woche alten Kindes von einer Nürnberger Klinik. Das Baby starb im Jahr 2011 im Krankenhaus. Für den Tod ursächlich war ein medizinischer Behandlungsfehler, der zum Kreislaufzusammenbruch des Säuglings führte.
Das Kind wurde mit Bauchschmerzen und Durchfall in das Krankenhaus eingeliefert. Es wurde eine Infusion gelegt, doch eine Verbesserung des Zustandes trat nicht ein. Schon nach kurzer Zeit verstarb der Säugling. Als Wahrscheinlich führte laut Gutachter ein Fehler beim Legen der Infusion zum Kreislaufzusammenbruch, und damit zum Tod. Die Schmerzensgeld-Summe wurde durch einen Vergleich mit der Klinik festgelegt.