Das OLG Oldenburg hat in einem Gerichtsverfahren festgelegt, dass Fotos, die mit einem Mobiltelefon erstellt wurden, als Beweismittel für einen medizinischen Behandlungsfehler gelten können. Im konkreten Fall wurde ein damals 5-jähriger Junge mit Schüttelfrost und Fieber in ein Krankenhaus in Ostfriesland eingeliefert. Dem Jungen wurde eine Infusion gelegt. Die Nadel fiel nach einer Weile heraus. Ein Pfleger wurde gerufen, dieser leitete aber keine direkten Hilfsmaßnahmen ein. Dadurch erlitt das Kind eine Hirnhautentzündung mit großen Folgeschäden. Im Prozeß stützte sich das Gericht dabei auch auf Fotos, die die Mutter mit einem Handy vom Zustand des Kindes anfertigte. Die Eltern verlangten ein Schmerzensgeld i.H.v. 350.000 Euro sowie Schadenersatz.