Ärztlicher Behandlungsfehler & Schmerzensgeld

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Arzt oder eine Klink erfolgreich auf Schmerzensgeld verklagt werden kann ?

Bei einer Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld in einem Arzthaftungsprozess müssen zunächst die gleichen Vorraussetzungen erfüllt sein, wie bei der Klage auf Schadensersatz. Diese Vorraussetzungen finden Sie hier.

Gesetzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld (Arzthaftungsrozess)

Der Anspruch auf Schmerzensgeld tritt als selbständiger Anspruch neben den Anspruch des Vermögensschadens. Das Schmerzensgeld hat sowohl eine Ausgleichs- als auch eine Genugtuungsfunktion und soll den erlittenen immateriellen Schaden angemessen ausgleichen. Gesetzlich geregelt ist dieser Anspruch in § 253 BGB (Immaterieller Schaden). Dort heisst es:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden (§ 253 Abs. 2 BGB).

Höhe des Schmerzensgeldes (Arzthaftungsrozess)

Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes werden von den Gerichten in der Regel sogenannte Schmerzensgeldtabellen zu Rate gezogen. Dies sind Tabellen, in denen bereits von Gerichten zugesprochene Schmerzensgeldbeträge und die dazugehörigen Verletzungsarten aufgelistet sind. Verbindlich sind diese Beträge für das jeweilige Gericht nicht, dienen aber als Referenz. Auch der Zeitfaktor ist zu berücksichtigen (Währungsänderung, Inflation). Dieser wird unter Zuhilfenahme des aktuellen Verbraucherpreisindex bestimmt.

Lesen Sie hier die EHM Schmerzensgeldtabelle.