Behandlungsfehler können auch durch ein Zusammenwirken mehrerer Ärzte entstehen. So kommt es nicht selten vor, dass medizinische Fehler nur wegen einer schlechten oder falschen Zusammenarbeit mehrerer Ärzte entstanden sind.
Beispielhaft kann hier die Zusammenarbeit von Klinikarzt und Hausarzt in der Nachbehandlung oder das Zusammenwirken von Chirurgen und Anästhesisten bei einer Operation genannt werden. In diesen Fällen kann es manchmal rechtlich schwierig sein zu beurteilen, wer von den handelnden Personen einen Fehler gemacht hat (Frage der Kausalität) oder wer wieviel Schuld an einem Behandlungsfehler trägt (Verschulden).