Ein niedergelassener Arzt ist ein Mediziner, der in einer freien Praxis arbeitet. Dies kann alleine in einer eigenen Praxis geschehen oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (bis zum 31. Dezember 2006 wurde noch der Begriff Gemeinschaftspraxis benutzt) mit mehreren Ärzten zusammen. Für eine Berufsausübungsgemeinschaft müssen sich die Ärzte nicht mehr an einem Ort in einer gemeinsamen Praxis niederlassen. Eine Berufsausübungsgemeinschaft kann sogar überregional erfolgen.
In Deutschland gab es im Jahr 2012 beispielsweise ca. 123.000 niedergelassene Ärzte, bei einer Gesamtzahl von ca. 348.000 berufstätigen Ärzten (Quelle: Bundesärztekammer Ärztestatistik zum 31. Dezember 2012). Damit ist also jeder Dritte berufstätige Arzt ein niedergelassener Arzt.