Medizinische Folgeschäden sind laut juristischer Definition medizinische Schäden eines Patienten oder Opfers, die nicht direkt durch ein Tun oder Unterlassen verursacht worden sind, sondern als mittelbare Schäden erst später aus dem ursprünglichen, unmittelbaren Schaden entstanden sind. Sie sind also eine Folge des ursprünglichen Schadens.
Ein medizinischer Folgeschaden kann zum Beispiel ein Hirnschlag (Schlaganfall / Apoplex) sein, der erst als spätere Folge eines Unfalls mit Kopfverletzungen auftaucht, bei dem eine Hirn-Arteriosklerose (Thrombose) entstanden ist. Auch der Schlaganfall selber kann wiederum zu Folgeschäden führen, wie z.B. eine mehr oder weniger starke Lähmung von Gesicht, Armen und / oder Beinen. Rechtlich relevant ist bei der Beurteilung, ob ein Schaden Folgeschaden eines anderen Schadens ist, dessen Kausalität. Es muss also auf irgend eine Art ein Zusammenhang zwischen beiden Schadensarten bestehen.