Kunstfehler

Der Begriff medizinischer oder ärztlicher Kunstfehler ist ein Synonym für einen ärztlichen Behandlungsfehler am Patienten. Dieser Begriff geht auf die lateinischen Wörter „lege artis“ zurück, sinngemäß also nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu handeln. Der berühmte deutsche Arzt Rudolf Virchow (1821-1902) prägte den Begriff des Kunstfehlers und definierte ihn als die Gesundheitsschädigung eines Patienten aus Mangel an gehöriger Aufmerksamkeit oder Vorsicht und zuwider allgemein anerkannter Regeln der Heilkunde.

Laut Bundesärztekammer gab es im Jahr 2012 7.578 Behandlungsfehlermeldungen, bei denen im Ergebnis bei 2.231 Fällen ein Behandlungsfehler bejaht wurde. Bei über 500 Millionen Ärztekontakten pro Jahr ist dies ein sehr geringer Anteil. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass es jedes Jahr eine Vielzahl an nicht gemeldeten Behandlungsfehlern gibt und damit eine Dunkelziffer.

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