Berufsunfähigkeit

Eine Person ist berufsunfähig, wenn sie körperlich oder psychisch nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf sinnvoll auszuüben. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann.

Im Sinne des Sozialgesetzbuchs § 240 Abs. 2 SGB VI liegt eine Berufsunfähigkeit dann vor, wenn der Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung, sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann. Dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage allerdings nicht zu berücksichtigen.

Folgende Berufe haben statistisch die höchsten Raten an berufsunfähigen Personen zu verzeichnen: Dachdecker, Schlachter, Maurer, Krankenpfleger, Maler, Sozialarbeiter, Bauhilfsarbeiter, Betonbauer und Tiefbauer.

Die häufigsten Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, sind Herzerkrankungen, Erkrankungen am Bewegungssystem, Krebs, psychische Erkrankungen oder Unfälle.

Statistisch gesehen werden zum Beispiel 43 % der heute 20 Jährigen Männer wahrscheinlich bis zum Rentenbeginn mit 65 einmal berufsunfähig. Bei der Berufsgruppe der 20 Jährigen Frauen trifft dies auf 38 % zu. In der Berufsgruppe der 50 Jährigen liegt die Wahrscheinlichkeit bis 65 Jahren einmal berufsunfähig zu werden bei Männern bei 34 % und bei Frauen bei 29 %.

Der finanzielle Schaden einer Berufsunfähigkeit lässt sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitsrente kompensieren.

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