Ein Arzthaftungsprozess ist ein Gerichtsprozess, bei dem im Normalfall auf der Beklagtenseite ein Arzt bzw. Mediziner, Krankenhausträger oder Versicherer steht und auf der Seite des Klägers ein Patient oder Angehöriger eines Patienten (speziell im Fall des Todes des Patienten). Statt bei einem zivilen Gericht kann auch ein Verfahren vor einer ärztlichen Gütestelle gemeint sein.
Parallel zum zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess kann auch ein Strafprozess geführt werden. Der Arzthaftungsprozess dient im Normalfall dazu, bei einem Fehlverhalten des Arztes / Mediziners oder des Krankenhauses, dem Patienten einen materiellen Schadensausgleich in Form von Schadensersatz und / oder ein Schmerzensgeld und Regress zuzusprechen.
Gemäß dem Deutschen Ärzteblatt 2003 (S. 1175) traten pro Jahr ca. 400.000 Behandlungsfehler in Deutschland auf. Daraus resultierten ca. 40.000 Verfahren, von denen ca. 7.500 bis 10.000 durch gerichtliche Verurteilungen endeten. Die absolute Mehrheit dieser Fälle wurde allerdings ohne Arzthaftungsprozess im Wege außergerichtlicher Vergleiche mit den entsprechenden Versicherungen geregelt.