Arzthaftung

Die Arzthaftung ist ein juristischer Begriff aus dem Medizinrecht. Der Arzt haftet gegenüber seinem Patienten, wenn er eine ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Arzthaftung kann sowohl aus einem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, sowie auch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) entstehen.

Die wesentlichen Verstöße gegen ärztliche Pflichten gruppieren sich in Aufklärungsversäumnisse, Behandlungsfehler, Dokumentationsfehler oder sonstige Verstöße, wie z.B. Verstöße gegen Organisationspflichten (Einhaltung der Sprechzeiten, Fehler bei einer Überweisung, Haftung für Personalfehler die dem Arzt zugerechnet werden u.a.). Im Normalfall muss der Patient bei einem Verstoß des Arztes nicht direkt vor Gericht, sondern kann sich in den meisten Fällen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes einigen. Auch ein für den Patient kostenloses Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Landesärztekammer ist möglich. Die Vorwürfe werden dabei von einem neutralen Gutachter geprüft. Das größte Problem für den Patienten bei der Arzthaftung ist, dass er die Beweislast trägt. Der Patient muss also selber beweisen, dass der Arzt eine der genannten Pflichten verletzt hat. Die Beweislast des Patienten im Rahmen der Arzthaftung kann sich aber umkehren. Dies ist der Fall, wenn ein grober Behandlungsfehler des Arztes vorlag. In diesem Fall ist die Chance des Patienten einen Arzthaftungsprozess zu gewinnen deutlich höher.

Wenn Sie möglicherweise Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und überlegen einen Arzt oder ein Krankenhaus zu verklagen, können Sie hier kostenlos einen Fachanwalt für Medizinrecht um Rat fragen.

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