Die Arzthaftpflichtversicherung ist die berufliche Haftpflichtversicherung für Ärzte. Es ist die wichtigste Absicherung des Arztes gegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen oder Forderungen aus Behandlungsverträgen. Schon geringe Fehldiagnosen oder Falschbehandlungen können zu solchen Forderung durch den behandelten Patienten führen. Die Mehrzahl der vorhandenen Arzthaftpflichtersicherungsverträge ist mit Deckungssummen von 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen worden.
Grundsätzlich sollte jeder Arzt eine Arzthaftpflichtversicherung haben, egal ob er mit eigener Praxis selbständig tätig ist oder als Angestellter im Krankenhaus arbeitet. In der Berufshaftpflichtversicherung differenzieren sich individuelle Angebote je nach Fachrichtung. Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungsverträge ist als Ergänzung zu privaten Ansprüchen der erweiterte Strafrechtsschutz.