Eine Approbationsordnung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland für die Berufe Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- bzw. Jugendlichenpsychotherapeut.
In der Approbationsordnung wird die Ausbildung für den jeweils geltenden Beruf genauer beschrieben. Dort sind zum Beispiel Abläufe des Studiums, wie Unterrichtsveranstaltungen, praktische Jahre, zuständige Stellen für die jeweiligen Prüfungen u.ä. festgelegt, sowie der Prüfungsinhalt zur Erlangung der Approbation oder Regelungen zum Widerruf der Approbation. Die Approbationsordnung für Ärzte wird ÄApprO genannt.
Die Approbationsordnung für Zahnärzte wird ZAppO (keine amtliche Abkürzung) genannt. Im Veterinärbereich heißt die Verordnung zur Approbation von Tierärzten TAppV. Die Approbationsordnung für Apotheker wird als AAppO bezeichnet.