Vertragsarzt

Ein Vertragsarzt (oder auch Kassenarzt bezeichnet) ist ein approbierter (zugelassener), niedergelassener Mediziner mit Vertragsarztsitz.

Um als Vertragsarzt eine Zulassung zu erhalten, muss der Arzt in das Arztregister eingetragen sein, welches von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird. Die erteilte Zulassung gilt nur für den Bezirk des Vertragsarztsitzes.

Der Vertragsarzt kann sowohl alleine, als auch in einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Praxisgemeinschaft mit anderen Ärzten, in einer Teilgemeinschaftspraxis oder als selbständiger Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden.

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