Verstoss gegen Hygienevorschriften, Streptokokken, Krankenhauskeime

Krankenhauskeime sind eine ernste Bedrohung für Patienten. Jedes Jahr infizieren sich Hunderttausende mit diesen, teilweise lebensbedrohenden, Keimen in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Altenheimen. Es trifft dabei vor allem immunschwache und gerade frisch operierte Patienten. Am gefährlichsten sind sogenannte resistente Bakterien. Der verbreitetste Erreger ist der Methillicin-resistente Staphylococcus aureus, auch abgekürzt MRSA genannt. Er ist gegen fast jedes Antibiotika resistent und daher schwer zu bekämpfen.

Eine weitere Gruppe gefährlicher Erreger sind die Vancomycin-resistenten Enterokokken, kurz VRE genannt. Diese können zu schweren Darmkrankheiten führen. Ebenfalls häufig treten auf: Streptokokken, Pseudomonas und Enterobakterien.

Auch wenn diese Erreger resistent gegen das meiste Antibiotikum sind, so halten Krankenhäuser spezielle Reserveantibiotika vor. Auch diese wirken aber nicht immer. Da die multiresistenten Erreger hauptsächlich durch menschlichen Kontakt übertragen werden, schützt eine erhöhte Hygiene am besten. Eine regelmäßige Desinfektion der Hände führt, nachgewiesen durch Studien, schon zu einer deutlich verminderten Zahl an Infektionen.

In den letzten Jahren gibt es gehäuft Klagen gegen Krankenhäuser und Pflegeheime / Altenheime wegen der Folgen von Infektionen mit Krankenhauskeimen. Die Beweissituation gestaltet sich aber meist schwierig, da bei Nichtvorliegen eines groben Behandlungsfehlers (der die Beweislast umkehrt) das Krankenhaus nur haftet, wenn festgestellt werden kann, dass die Infektion mit den Erregern durch eine gebotene hygienische Vorsorge verhindert worden wäre.

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