Der totale Krankenhausaufnahmevertrag oder der totale Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag ist eine spezielle Vertragsform zwischen Patient und Krankenhausträger bei einem stationären Aufenthalt des Patienten in einer Klinik.
Bei einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag sind zwischen Patient und Krankenhausträger als Leistung des Krankenhauses die Behandlung durch einen Arzt, die Verpflegung und Unterkunft des Patienten vereinbart. Bei einem eventuellen Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt wird das Fehlverhalten dem Krankenhausträger zugerechnet. Der Krankenhausträger ist dann in einem Gerichtsverfahren Beklagter. Der totale Krankenhausaufnahmevertrag ist meist der Standard-Vertrag bei einem stationären Aufenthalt.
Bei einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag handelt es sich um eine Sonderform des totalen Krankenhausaufnahmevertrages. Der Privatpatient nimmt dabei Zusatzleistungen in Anspruch, die gesondert angeboten werden. Der behandelnde Arzt ist dann zusätzlich aus diesem Arztzusatzvertrag gegenüber dem Patienten verpflichtet. Die ärztlichen Leistungen werden vom Krankenhausträger und vom behandelnden Arzt geschuldet, so dass beide für eventuelle Behandlungsfehler haften und in einem Gerichtsverfahren Beklagte sind.
Eine andere Vertragsart zwischen Patient und Krankenhaus ist der gespaltene Krankenhausaufnahmevertrag.