Ein Mann erkrankte an einem fieberhaften Infekt und wurde durch seinen Hausarzt behandelt. Kurz darauf traten erneut Symptome wie Unwohlsein, Gliederschmerzen, Husten und Schwindel auf. Daraufhin wurde er in ein Klinikum geschickt, wo Laboruntersuchungen stattfanden. Seine Lunge wurde geröntgt. Während des stationären Aufenthalts wurde eine Antibiotika-Therapie begonnen. Des Weiteren erhielt er fiebersenkende und schleimlösende Medikamente.
Am darauffolgenden Tag wurde bei ihm eine Körpertemperatur von 38 Grad gemessen, die am Abend auf 40 Grad anstieg. Am Tag danach sank die Temperatur morgens erneut auf 38 Grad und stieg im Laufe des Tages an. Die Behandlung mit den fiebersenkenden Mitteln wurde weiter durchgeführt. Der Patient fühlte sich weiterhin noch sehr schlapp. Die Fiebertemperatur sank auf 37,6 Grad am Morgen und 39,2 Grad am Abend. Beim Erkrankten setzten stechende, atemabhängige Schmerzen in der Brust ein, sowie ein Hustenreiz bis zum Erbrechen.
Bei einem durchgeführtem Herz-EKG konnten keine Auffälligkeiten, beziehungsweise Unregelmäßigkeiten, festgestellt werden. Jedoch wurde beim Patienten beim Röntgen der Lunge eine Lungenentzündung (Pneumonie) am linken Unterlappen der Lunge festgestellt. Die gemessenen Temperaturen lagen morgens bei 38,1 Grad und stiegen im Laufe des Tages auf maximal 39,4 Grad an. Der Patient fühlte sich gemäß Krankenhauseintrag wieder gut, jedoch klagte er am selben Nachmittag noch über Beschwerden, wie starken Husten, Brechreiz und Schmerzen während der Atmung. Deshalb wurde das vorher gegen das Fieber verwendete Mittel Unacid abgesetzt und stattdessen Erythromycin angesetzt. Ebenso wurde eine Herzgasanalyse durchgeführt, die einen Wert ergab, der unter dem Normalwert lag. Deshalb wurde eine Sauerstoffbehandlung durchgeführt. Die Körpertemperatur wurde am Folgetag auf 37,4 Grad gemessen und stieg bis zum Abend auf 38,7 Grad an. Der Patient war weiterhin kurzatmig.
Abends verlangte er wegen starken Schmerzen einen Arzt. Er hyperventilierte, empfand starke Unruhe und litt unter Kurzatmigkeit (Dyspnoe). Daraufhin wurde ihm Cortison verabreicht und die Sauerstoffzufuhr wurde erhöht. Die erneute Blutgasanalyse ergab einen sehr tiefen Wert, abweichend vom Normalwert. Weiterhin wurden ein HIV-Test, eine Laborkontrolle des Blutbilds und eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durchgeführt. Die Ultraschalluntersuchung des Herzens ergab einen unauffälligen Befund. Des Weiteren ergab eine Lungenspiegelung (Bronchoskopie), dass die Bronchien unten links gerötet waren. Ausserdem wurde ein zähes glasiges Sekret in den Unterlappenbronchien gefunden. Dieses Sekret wurde entnommen, man konnte jedoch keine Krankheitserreger nachweisen. Am Tag darauf betrugen die Körpertemperaturen des Patienten morgens 37,2 Grad, mittags 37,5 Grad und abends 37,3 Grad. Der Patient fühlte sich besser und verspürte nur noch etwas Unruhe und auftretenden Husten.
Die Ärzte verabreichten ihm Diazepam, das Angstzustände vermeiden soll, und eine beruhigende Wirkung hat. In den darauffolgenden Laboruntersuchungen verschlechterte sich sein Blutbild. Der Patient wurde wieder kurzatmig und glaubte zu fiebern. Sein Zustand verschlechterte sich, bis seine Haut aufgrund von Sauerstoffarmut blau/violett anlief (Zyanose). Daraufhin kam er auf die Intensivstation, wo er anschließend verstarb.
In der Obduktion wurde die Todesursache durch ein Herzversagen der rechten Herzhälfte festgestellt, welches aufgrund einer Lungenentzündung auftrat. Die Mutter des Patienten klagte anschließend auf Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR und Schadensersatz in Höhe der Beerdigungskosten von 5.888,26 EUR. Sie sah einen Behandlungsfehler der Ärzte darin, dass ihr Sohn nicht so behandelt worden ist, wie er sollte, da bei seinen Symptomen andere ärztliche Behandlungsmaßnahmen vorgesehen waren. Der Antibiotikum-Wechsel wäre ebenfalls nicht nötig gewesen, genauso wie der HIV-Test. Des Weiteren hätte ihr Sohn schon vorher auf die Intensivstation verlegt werden müssen.
Das Gericht konnte feststellen, dass ein Behandlungsfehler der Ärzte darin lag, dass sie, neben dem Medikament Erythromycin, ein Breitbandantibiotikum eingesetzt hatten. Ebenso hätten weitere Blutgasanalysen und die Versetzung des Patienten auf die Intensivstation erfolgen müssen. Insgesamt wurde der Mutter vom Gericht ein Schadensersatz in Höhe von 5.888,26 EUR zugesprochen. Des Weiteren wurde ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR für angemessen gehalten.
Urteil Az. 1 O 266/05 LG Detmold vom 26.3.2007