Als sogenannter Sturzfall (oder auch Sturzfälle) wird im Medizinrecht ein Fall bezeichnet, bei dem ein zumeist alter oder körperlich behinderter Mensch durch Sturz bzw. Hinfallen einen körperlichen Schaden davon trägt. Bei den Schädigungen handelt sich oft um Knochenbrüche oder Frakturen. Meist treten diese Sturzfälle in Altenheimen / Pflegeheimen oder in Krankenhäusern auf. Die Haftung liegt in diesen Fällen meist beim Betreiber der Einrichtung. Nach einem Urteil des OLG Hamm von 2014 muss ein Altenpflegeheim allerdings nur dann haften, wenn auch die ihm obliegende Obhutspflicht verletzt wurde.