Ein Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadenersatz, also eine Entschädigung in Geld, welcher für einen Schaden gezahlt wird, der kein Vermögensschaden ist. Der zivilrechtliche Anspruch auf Schmerzensgeld ist in Deutschland in § 253 Abs. 2 BGB geregelt. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
„Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadenersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden.“
Neben den dort genannten Rechten kann ein Schmerzensgeld auch bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gefordert werden, dies aber nur als Rechtsbehelf.
Eine weitere Ausnahme ist eine Schmerzensgeldzahlung für einen so genannten Schockschaden. Dieser liegt vor, wenn Angehörige eines Opfers, bedingt durch die selbst erlittenen seelischen Erschütterungen, selber erkranken.
Der Sinn des Schmerzensgeldes ist eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für das Opfer.
Schmerzensgeld Höhe
Die Höhe des Schmerzensgeldes im Bereich der Arzthaftung wird vom Gericht durch einen Vergleich mit früheren Fällen festgelegt. Diese Fälle finden sich in einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle bzw. in einem Schmerzensgeldkatalog. Dort sind Gerichtsurteile aufgelistet, bei denen ein Schmerzensgeld verhängt wurde. Die Tabelle dient dem Gericht als Richtlinie zur Ermittlung der angemessenen Höhe eines Schmerzensgeldes. Sie ist allerdings für den Richter nicht rechtlich bindend. Die derzeit bekanntesten Schmerzensgeldauflistungen sind die Beck’sche Schmerzensgeldtabelle und die ADAC-Schmerzensgeldtabelle (heute Schmerzensgeld-Beträge von Hacks/Wellner/Häcker genannt).Die Beträge, die als Schmerzensgeld Patienten von deutschen Gerichten zugesprochen wurden, sind zwar nicht so hoch wie in den Vereinigten Staaten von Amerika. Allerdings gab es auch schon Urteile mit Schmerzensgeldern in Höhe von 650.000 EUR. Dies sind aber extremste Ausnahmen, bei schwerwiegendsten Verletzungen eines Patienten. Eine Schmerzensgeldtabelle für ärztliche Behandlungsfehler finden Sie hier.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist vererblich. Daher können auch die Erben nach dem Tod eines Patienten auf Schmerzensgeldzahlung klagen. Schmerzensgeld ist ausserdem steuerfrei, unterliegt also nicht der Einkommensteuer.