Ein 16 Jähriger junger Mann litt an Schmerzen im Unterbauch und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde er behandelt und nach der Gabe von Medikamenten war er zunächst schmerzfrei. Drei Tage später traten im Krankenhaus über Nacht weitere Schmerzen auf (Torsionsverdacht). Danach wurde er an eine andere Klink überwiesen und es folgte eine Operation an den Hoden. Die operierenden Ärzte mussten dann einen Hoden des jungen Mannes entfernen.
Der junge Mann klagte gegen alle Beteiligten (Ärzte und Krankenhaus) auf Schmerzensgeld mit der Begründung, dass die zuständigen Ärzte nicht schnell genug gehandelt haben und dadurch der Hoden entfernt werden musste.
Im Ergebnis hat der junge Mann vor Gericht gewonnen und eine Entschädigung in Höhe von 18.000 EUR zzgl. 4% Zinsen zugesprochen bekommen.
Das Ergebnis wurde dabei hauptsächlich auf ein Gutachten eines sachverständigen Professors für Medizin gestützt, der unter anderem festgestellt hat, dass der Patient bereits nach der Einweisung hätte operiert werde müssen, statt abzuwarten. Ausserdem hätte man ihn in eine Fachklinik verlegen müssen. Dadurch hätte die Amputation des Hodens vermieden werden können.
Urteil 5 U 85/01 OLG Köln vom 23.1.2001