Das Medizinrecht ist eines der ältesten Rechtsthemen der Menschheit. Da durch Anwendung von Medizin auch immer Fehler entstanden, ist die Geschichte des Medizinrechts so alt wie die Geschichte des Rechts selber. Die ersten Haftungsgrundsätze für ärztliche Behandlungsfehler (sogenannte ärztliche Kunstfehler) finden sich bereits im Codex Hammurabi (1792-1750 v.Chr.). Ebenfalls dort zu finden ist eine erste Honorarordnung für Ärzte. Auch die alten Römer haben sich immer wieder mit medizinrechtlichen Fragen beschäftigt.
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