Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist ein Gutachten, welches ein medizinischer Sachverständiger erstellt. Dies geschieht meist im Auftrag eines Gerichts. Andere potentielle Auftraggeber sind Versicherungen, Rechtsanwälte, Berufsgenossenschaften oder Privatpersonen.
Im wesentlichen besteht der Inhalt eines medizinischen Sachverständigengutachtens darin, dass ein Vergleich zwischen den Befunden des behandelnden Arztes vor und nach der Behandlung des Patienten (Ausgangsbefunde) mit den eigenen Befunden des Gutachters angestellt wird. Dabei werden die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen mit dem zum Zeitpunkt der Therapie gültigen wissenschaftlichen Standard vom Sachverständigen verglichen und beurteilt.
Das medizinische Sachverständigengutachten muss dabei folgende drei Vorraussetzungen erfüllen:
1. Vollständigkeit
Das medizinische Gutachten muss vollständig sein. Es ist vollständig, wenn auf alle zulässigen Fragen des Gerichts eingegangen und diese beantwortet wurden.
2. Nachvollziehbarkeit
Das Gutachten muss für das Gericht nachvollziehbar sein. D.h. es muss für den medizinischen Laien (in dem Fall speziell für den oder die Richter) verständlich formuliert sein. Die Gedankengänge des Sachverständigen müssen schlüssig und logisch nachvollzogen werden können, so dass das Gericht die einzelnen Schritte des Gutachtens überprüfen und beurteilen kann.
3. Schlüssigkeit
Das medizinische Gutachten muss nach der Überprüfung auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit auch schlüssig sein, d.h. es muss in sich überzeugend und ohne Widersprüche sein.
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