Medizinischer Sachverständiger

Was ist ein medizinischer Sachverständiger / medizinischer Gutachter ?

Ein medizinischer Gutachter bzw. medizinischer Sachverständiger (in allen zuständigen Gesetzestexten und bei der gerichtlichen Beweiserhebung wird ausschließlich der Begriff Medizinischer Sachverständiger verwendet) ist ein Arzt, der beauftrag wurde, um konkrete medizinische Fragen zu beantworten.

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Wer darf als medizinischer Sachverständiger arbeiten ?

Als medizinischer Sachverständiger darf jeder Mediziner tätig werden, der als Facharzt spezialisiert ist. Er bedarf dabei einer Spezialisierung auf dem Fachgebiet, auf dem der mögliche Behandlungsfehler, der begutachtet werden soll, aufgetreten sein könnte. Handelt es sich also z.B. um einen möglichen Behandlungsfehler eines Chirurgen, der begutachtet werden soll, muss ein Facharzt für Chirurgie als Sachverständiger tätig werden.

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Was ist der Inhalt eines medizinischen Gutachtens ?

Der Inhalt eines medizinischen Gutachtens besteht hauptsächlich darin, dass ein Vergleich zwischen den Ausgangsbefunden des behandelnden Arztes vor und nach der Behandlung mit den eigenen Befunden des Sachverständigen angestellt wird. Das gerichtliche medizinische Sachverständigengutachten muss dabei vollständig, nachvollziehbar und schlüssig sein. Inhaltlich muss sich der Sachverständige streng an die Vorgaben des Gerichts (das Beweisbeschlussthema und der gerichtliche Beweisbeschluss) halten. Dazu wird ihm meist ein genauer Fragenkatalog ausgehändigt. Dort ist genau beschrieben, welcher medizinische Sachverhalt aufgeklärt werden muss. Mehr zum Inhalt eines medizinischen Sachverständigengutachten können Sie hier lesen.

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Wer darf ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben ?

Ein medizinisches Gutachten kann von verschiedenen Personen oder Institutionen in Auftrag gegeben werden. Dabei kommen z.B. Versicherungen, Krankenkassen, Rechtsanwälte, Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber, Staatsanwälte oder Privatpersonen in Frage. In den allermeisten Fällen beauftragt aber ein Gericht gerichtsförmlich einen medizinischen Sachverständigen und bittet um dessen Expertise.

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Ist es für einen geschädigten Patienten oder verklagten Arzt sinnvoll, selber einen Privatsachverständigen als Gutachter zu beauftragen ?

Nur von einer Seite im Auftrag erstellte Privatgutachten sind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen. Dies hat den Grund, dass der so eingesetzte Sachverständige nicht unabhängig ist. Sehr wohl ist aber ein solches Gutachten im Prozess als qualifizierter Parteivortrag verwertbar. Im Einzelfall kann es daher sehr sinnvoll sein, ein solches Gutachten privat in Auftrag zu geben. Interessant ist hier auch die Frage der Kostenerstattung. Diese hängt vom Zeitpunkt des Gutachtenauftrags ab und ist nur im Einzelfall zu klären.

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