Medizin Recht

Das Wort Medizin kommt aus dem Lateinischen von den Worten „Ars medicinae“ (übersetzt: „ärztliche Kunst“ bzw. die „Heilkunde“ oder „Lehre von der Heilkunst“). Es ist die Lehre von der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. Die wissenschaftliche Medizin und deren Forschung ging dabei immer einher mit den Grundlagen der Forschung der Bereiche Physik, Chemie, Biologie und Psychologie, da sie mit diesen Themenfeldern untrennbar verbunden ist.

Im Altertum bildeten sich unterschiedliche Medizinsysteme heraus, welche sich stark unterschieden. Vorreiter waren die chinesische Medizin, die Medizin der Inder und die Medizin, die im Mittelmeerraum praktiziert und weiter erforscht wurde. Für den Mittelmeerraum ist hauptsächlich die griechische Medizinforschung zu nennen, die u.a. auch den Eid des Hippokrates hervorbrachte. Dieser Eid ist benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.) und gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik). Viele Grundlagen dieser verschiedenen medizinischen Lehren sind heute noch genauso in Gebrauch oder aus dem altertümlichen Wissen heraus weiterentwickelt worden.

Medizin Recht

Da durch Anwendung von Medizin auch immer Fehler entstanden, ist die Geschichte des Medizinrechts (Medizin Recht) so alt wie die Geschichte des Rechts selber. Die ersten Haftungsgrundsätze für ärztliche Behandlungsfehler (sogenannte ärztliche Kunstfehler) finden sich bereits im Codex Hammurabi (1792-1750 v.Chr.). Ebenfalls dort zu finden ist eine erste Honorarordnung für Ärzte. Auch die alten Römer haben sich immer wieder mit medizinrechtlichen Fragen beschäftigt. Die häufigsten Fragen, auf die die römischen Juristen versucht haben Antworten zu finden, waren Fragen bezüglich des Arzthonorars, Fragen nach der Abstammung und des Nachweises der Abstammung (Vermutung der ehelichen Vaterschaft) und Fragen im Bereich der Haftung des Arztes nach Behandlungsfehlern. Diese Fragen haben sich bis heute nicht geändert.

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