Als Kurierfreiheit bezeichnete man die rechtliche Möglichkeit der Durchführung einer ärztlichen Behandlung, ohne spezielle medizinische Ausbildung oder gar einen medizinischen Abschluss zu haben. Dies führte zu vielen sogenannten Kurpfuschern, also unausgebildeten und unqualifizierten Personen, die medizinische oder pseudo-medizinische Behandlungen vollführten. In Deutschland war die Kurierfreiheit von 1869 bis 1939 gegeben. Ein Ende fand sie durch den Erlass des Heilpraktikergesetzes im Jahr 1939.