Der gespaltene Krankenhausaufnahmevertrag ist eine Vertragsmöglichkeit bei einem stationären Aufenthalt eines Patienten in einer Klinik. Bei dieser Vertragsart schuldet der Krankenhausträger dem Patienten lediglich die pflegerischen Leistungen, die Unterbringung (Miete) und Verpflegung.
Die ärztliche Leistung hingegen wird vom behandelnden Arzt (auch als Belegarzt bezeichnet) aus einem separaten Behandlungsvertrag, der zwischen ihm und dem Patienten geschlossen wurde, geschuldet. Aus diesem abgespaltenem Behandlungsvertrag haftet dann auch nur der Arzt, wenn er einen medizinischen Behandlungsfehler begeht, und nicht die Klinik.
Andere Vertragsarten zwischen Patient und Krankenhaus sind der totaler Krankenhausaufnahmevertrag oder der totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag.