Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

1. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Prävention durch Aufklärung

2. Abschnitt – Koordinierung und Früherkennung
§ 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes
§ 5 Bund-Länder-Informationsverfahren

3. Abschnitt – Meldewesen
§ 6 Meldepflichtige Krankheiten
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 9 Namentliche Meldung
§ 10 Nichtnamentliche Meldung
§ 11 Übermittlungen durch das Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde
§ 12 Meldungen an die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Netzwerk
§ 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems
§ 13 Sentinel-Erhebungen
§ 14 Auswahl der über Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten
§ 15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage

4. Abschnitt – Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 16 Allgemeine Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 18 Behördlich angeordnete Entseuchungen, Entwesungen, Bekämpfung von Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, Gebühren und Auslagen
§ 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 21 Impfstoffe
§ 22 Impfausweis
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 23a Personenbezogene Daten von Beschäftigten

5. Abschnitt – Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
§ 25 Ermittlungen, Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes bei Blut-, Organ-, Gewebe- oder Zellspendern
§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
§ 27 Unterrichtungspflichten des Gesundheitsamtes
§ 28 Schutzmaßnahmen
§ 29 Beobachtung
§ 30 Quarantäne
§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen

6. Abschnitt – Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen
§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
§ 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
§ 36 Einhaltung der Infektionshygiene

7. Abschnitt – Wasser
§ 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung
§ 38 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 40 Aufgaben des Umweltbundesamtes
§ 41 Abwasser

8. Abschnitt – Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes

9. Abschnitt – Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48 Rücknahme und Widerruf
§ 49 Anzeigepflichten
§ 50 Veränderungsanzeige
§ 51 Aufsicht
§ 52 Abgabe
§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

10. Abschnitt – Zuständige Behörde
§ 54 Benennung der Behörde

11. Abschnitt – Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 55 Angleichung an Gemeinschaftsrecht

12. Abschnitt – Entschädigung in besonderen Fällen
§ 56 Entschädigung
§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
§ 58 Aufwendungserstattung
§ 59 Sondervorschrift für Ausscheider
§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung
§ 62 Heilbehandlung
§ 63 Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
§ 64 Zuständige Behörde für die Versorgung
§ 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
§ 66 Zahlungsverpflichteter
§ 67 Pfändung
§ 68 Rechtsweg

13. Abschnitt – Kosten
§ 69 Kosten

14. Abschnitt – Sondervorschriften
§ 70 Aufgaben der Bundeswehr und des Gesundheitsamtes
§ 72 Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes

15. Abschnitt – Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 73 Bußgeldvorschriften
§ 74 Strafvorschriften
§ 75 Weitere Strafvorschriften
§ 76 Einziehung

16. Abschnitt – Übergangsvorschriften
§ 77 Übergangsvorschriften