Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wurde am 22.10.1987 ausgefertigt. Nach dieser Verordnung bestimmen sich die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte. Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unterteilt sich wie folgt:
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Abweichende Vereinbarung
§ 3 Vergütungen
§ 4 Gebühren
§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
§ 5a (weggefallen)
§ 6 Gebühren für andere Leistungen
§ 7 Gebühren bei stationärer Behandlung
§ 8 Entschädigungen
§ 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
§ 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung
§ 11 Übergangsvorschrift
§ 12 Überprüfung
Ausserdem enthält sie zwei Anlagen:
Anlage 1 Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen
Anlage 2 Liquidationsvordruck