Die Bundesärzteordnung (BÄO) wurde am 02.10.1961 ausgefertigt. In diesem Gesetz ist vornehmlich geregelt, wer sich als Arzt / Ärztin bezeichnen darf, welche Voraussetzungen es für die Approbation gibt und unter welchen Voraussetzungen der ärztliche Beruf ausgeübt werden darf. Auf Basis der Bundesärzteordnung (BÄO) wurde die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen.
Lesen Sie hier den vollständigen Gesetzestext der Bundesärzteordnung (BÄO).