Sie möchten einen Arzt verklagen auf Schmerzensgeld ? Ein Mediziner hat bei Ihnen, oder einem Ihrer Angehörigen, einen Behandlungsfehler / Arztfehler (auch ärztlichen Kunstfehler genannt) begangen ? Sie möchten Ersatz Ihrer Aufwendungen, finanzielle Wiedergutmachung, Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld einklagen ? Dann sind Sie hier richtig.
Auf unserer Webseite erste-hilfe-medizinrecht.de finden Sie viele Informationen zum Thema „Arzt verklagen“. In unserer F.A.Q. können Sie sich genauestens informieren, welche Vorraussetzungen vorliegen müssen, um einen Mediziner erfolgreich vor Gericht oder vor ein Schiedsgericht zu bringen. Im Bereich Schmerzensgeldtabelle können Sie anhand von Beispielurteilen sehen, wie viel Schmerzensgeld Opfern in der Vergangenheit gezahlt werden musste und unter welchen Umständen bzw. für welche Art von Verletzungen oder Schäden.
Die zehn häufigsten Behandlungsfehler in Deutschland (laut MDK 2011) sind die Kniegelenksarthrose und Hüftgelenksarthrose, Zahnkaries, Oberschenkelbruch, Pulpitis, Unterschenkelbruch, Dekubitus, Rückenschmerzen, sonst. Zahnkrankheiten, Unterarmbruch und Bandscheibenschäden.
Arzt verklagen
Ein wichtiger Punkt, wenn Sie einen Arzt erfolgreich verklagen möchten, sind die Beweise, die Sie im Prozess vorlegen können und die Beweislast (wer also was beweisen muss, Patient oder Arzt / Klinik).Als eines der wichtigsten Beweismittel in einem Arzthaftungsprozess ist sicherlich die Patientenakte zu nennen. In dieser sind alle ärztlichen Schritte, Befunde, operativen Tätigkeiten, Anamesen, Diagnosen und verabreichten Medikamente zu finden, ebenso wie Überweisungen und Arztbriefe.
Eine ebenso grosse Rolle in einem Prozess gegen einen Mediziner oder eine Klinik spielt der Gutachter, der oft vom Gericht eingesetzt wird. Das Gericht selber ist meist kaum in der Lage medizinisch korrekt zu beurteilen, ob ein Arztfehler vorlag. Deswegen ist der ärztliche Gutachter und sein Gutachten meist entscheidend für den Ausgang des Prozesses.
Die Beweislast im Prozess liegt zunächst beim Patienten (also dem Geschädigten). Wenn aber z.B. ein grober Arztfehler / Behandlungsfehler vorgelegen hat und dieser durch einen Gutachter bestätigt wird, dann kann sich die Beweislast umkehren. In diesen Fällen muss dann der Beklagte (Arzt / Klinik) beweisen, dass der gemachte Fehler nicht zum Schaden (Verletzungen, gesundheitliche Schädigungen usw.) geführt hat.
Auch strafrechtliche Komponenten wie Körperverletzung und Totschlag können in extremen Fällen eine Rolle spielen. Informieren Sie sich dazu im Bereich „strafrechtliche Vorschriften“.
Wenn Sie möglicherweise Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus verklagen möchten, können Sie hier kostenlos einen Fachanwalt für Medizinrecht um Rat fragen.
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