Sie möchten einen Arzt verklagen (oder ein Krankenhaus) und fragen sich, wie gut die Chancen einer solchen Arzthaftungsklage stehen ? Zu diesem Thema finden Sie hier kostenlose und leicht verständliche Informationen:
Wenn man einen Arzt (oder ein Krankenhaus oder eine Gemeinschaftspraxis) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen möchte, kommt es für die Bewertung der Chancen, die Klage zu gewinnen, auf mehrere Faktoren an.
Arzt verklagen Chancen
Zunächst ist zu klären, ob überhaupt ein ärztlicher Behandlungsfehler, oder ein anderer medizinrechtlich relevanter Fehler, vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn eine medizinische Behandlung nicht unter Beachtung des im Zeitpunkt der Behandlung aktuellen Erkenntnisstands der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wurde. Genauere Informationen zu den Vorraussetzungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers, finden Sie hier: ärztliche BehandlungsfehlerKommt man zu dem Schluss, dass ein solcher Fehler vorliegt, muss als nächstes die sogenannte Kausalität geklärt werden. Einfach gesagt, muss festgestellt werden, ob der verklagte Arzt diesen Fehler auch begangen hat, er ihm also zuzurechnen ist. Unter bestimmten Umständen kann auch ein Fehlverhalten des Personals, welches sich der Arzt oder die Klinik bedient, dem Beklagten zuzurechnen sein.
Liegt nun ein Behandlungsfehler vor und ist der verklagte Mediziner auch kausal dafür verantwortlich, kommt man als nächstes zur sogenannten Beweislast. Im Normalfall muss der betroffene Patient beweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Liegt aber ein sogenannter grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich die Beweislast um und der Arzt muss beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Dann liegt ein Fall des § 630h Abs.1 BGB vor. Diese Konstellation ist aus Sicht des Patienten der für ihn günstigste Fall.
Liegen diese Vorraussetzungen alle vor, hat der Patient gute Chancen einen Arzthaftungsprozess zu gewinnen. Dann kann er seine Kosten und Aufwendungen ersetzt bekommen (Schadensersatz). Typische Kosten sind z.B. Schadensersatz für Arbeitsausfalls oder weitere Behandlungskosten, die auf Grund des Behandlungsfehlers nötig wurden.
Will der geschädigte Patient darüber hinaus auch ein Schmerzensgeld einklagen, müssen außerdem die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 BGB vorliegen. Der Patient muss eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung erlitten haben. Dann wäre ein Schmerzensgeld an den geschädigten Patienten zu zahlen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht nach einer Schmerzensgeldtabelle festgelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Schmerzensgeldtabelle
Dies war eine grobe Zusammenfassung zum Thema Arzt verklagen Chancen. Da jeder Einzelfall anders beurteilt werden muss und das Medizinrecht sehr komplex ist, ist es umbedingt nötig, bei Verdacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen.
Wenn Sie möglicherweise Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und Sie überlegen einen Arzt oder ein Krankenhaus zu verklagen, können Sie hier kostenlos einen Fachanwalt für Medizinrecht um Rat fragen.