Das Arzneimittelrecht trifft gesetzliche Regelungen für die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Medikamenten. Es unterteilt sich dabei in drei Gebiete, nämlich in das Gebiet der Arzneimittelherstellung, in das Gebiet der Arzneimittelabgabe und in das Gebiet der klinischen Prüfung bzw. klinischen Studien.
Das zentrale Gesetz des Arzneimittelrechts in Deutschland ist das Arzneimittelgesetz (AMG). Im Vordergrund des Gesetzes steht dabei die Gefahrenabwehr. Zweck des Arzneimittelgesetzes ist es, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.