Das deutsche Arzneimittelgesetz ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts. Die genaue Bezeichnung lautet „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“. Als Abkürzung wird das Kürzel AMG verwendet.
Das Arzneimittelgesetz trifft Regelungen über den Verkehr mit Arzneimitteln. Ursprünglich trat das Arzneimittelgesetz am 16. Mai 1961 in Kraft. Neu geregelt wurde es am 1. Januar 1978 in einer stark geänderten Neufassung. Inhaltlich steht es dem Betäubungsmittelgesetz nahe.
Die Hauptregelungen des Arzneimittelgesetzes sind:
· Anforderungen an die Arzneimittel
· Herstellung von Arzneimitteln
· Zulassung der Arzneimittel
· Registrierung von Arzneimitteln
· Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
· Abgabe von Arzneimitteln
· Sicherung und Kontrolle der Qualität von Arzneimitteln
· Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden
· Pharmakovigilanz und Überwachung
· Einfuhr und Ausfuhr von Arzneimitteln
· Haftung für Arzneimittelschäden
Lesen Sie hier den Volltext des Arzneimittelgesetzes (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln): Arzneimittelgesetz (AMG)