Arzneimittelhaftungsrecht

Das Arzneimittelhaftungsrecht, auch Medizinproduktehaftungsrecht genannt, regelt die Haftung für Schäden, die durch Arzneimittel oder Medizinprodukte verursacht wurden. Es umfasst verschiedene rechtliche Ansprüche, darunter vertragliche Ansprüche, deliktsrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).

Die vertraglichen Ansprüche können sich gegen verschiedene Parteien richten, darunter den Hersteller des Arzneimittels, den Verkäufer (z. B. Apotheke, Drogerie) oder den behandelnden Arzt bzw. das Krankenhaus. Die Haftung kann sich aus verschiedenen Pflichtverletzungen ergeben, wie beispielsweise mangelhafte Lagerung der Arzneimittel, Verwendung abgelaufener Produkte oder fehlerhafte Verabreichung durch den Arzt.

Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Haftungsregelungen je nach den Umständen des Einzelfalls und den einschlägigen Gesetzen variieren können. Im Falle von Schäden durch Arzneimittel ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die spezifischen Ansprüche und Haftungsgrundlagen zu klären.

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