Schadensersatz

Schadensersatz meint den Ausgleich eines Schadens, der unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zumeist vom Schädiger an den Geschädigten gezahlt werden muss. Darunter fallen sowohl Vermögensschäden als auch immaterielle Schäden.

Im Medizinrecht sind vor allem Schäden, die aus Behandlungsfehlern resultieren zu ersetzen. Darunter fallen körperliche Schäden, Ansprüche auf Schmerzensgeld, psychische Schäden und Schäden, die durch Mehraufwand resultieren, wie z.B. weitere nötige Operationen, Pflege, Medikamente, Klinikaufenthalte, medizinische Rehabilitation o.ä.

Lesen Sie mehr dazu in unserer Medizinrechts-F.A.Q. zum Thema Ärztlicher Behandlungsfehler & Schadensersatz.

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