Rechtsanwalt Medizinrecht

Ein Rechtsanwalt im Bereich Medizinrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit den schuldrechtlichen Fragen im Bereich zwischen Arzt und Patient (Stichwörter: Behandlungsvertrag, Arzthaftung, Behandlungsfehler, Dokumentationspflicht des Arztes) oder mit schuldrechtlichen Fragen zwischen Ärzten untereinander. Ausserdem mit öffentlich-rechtlichen Regelungen bezüglich der Ausübung der ärztlichen und zahnärztlichen Berufe (Berufsordnungen der Ärzte und Zahnärzte) und mit Regelungen, die die Krankenkassen betreffen (u.a. Gebührenordnungen).

Ausserdem kann man zum Gebiet des Medizinrechts auch das Gesundheitsrecht zählen. Dieses umfasst das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht.

Die wichtigsten Gesetze des Medizinrechts sind:

Rechtsanwalt Medizinrecht

Im Bereich des Medizinrechts ist es jedem Rechtsanwalt möglich sich zu spezialisieren und einen Fachtitel zu erlangen. Beim Titel Fachanwalt Medizinrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ wurde 2004 von der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Inhaltlich bestimmt § 14b der Fachanwaltsordnung (FAO) die Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels. Der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt muss in den dort aufgeführten Rechtsgebieten besondere Kenntnisse nachweisen. Im Jahr 2013 sind laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer ca. 1300 Fachanwälte für Medizinrecht in Deutschland zugelassen.

zum Thema Rechtsanwalt Medizinrecht siehe auch:
> Rechtsanwalt Medizinrecht Berlin
> Rechtsanwalt Medizinrecht Köln
> Rechtsanwalt Medizinrecht München
> Rechtsanwalt Medizinrecht Hamburg
> Rechtsanwalt Medizinrecht Frankfurt am Main
> Rechtsanwalt Medizinrecht Düsseldorf

Wenn Sie möglicherweise Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden sind und Sie überlegen einen Arzt oder ein Krankenhaus zu verklagen, können Sie hier kostenlos einen Fachanwalt für Medizinrecht um Rat fragen.

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