Pflegegeld

Pflegeld ist eine staatliche Leistung, die Menschen beziehen können, die selber zu Hause gepflegt werden möchten. Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt ist. Dazu erhält der Gepflegte eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung. Der Pflegegeldbetrag wird ihm dann von der Pflegekasse überwiesen und er kann grundsätzlich frei über dieses Geld verfügen. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) ist möglich.

Wie hoch das zu zahlende Pflegegeld ist, richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit des Beziehers. Dazu wird der Gepflegte in eine sogenannte Pflegestufe eingestuft. Es gibt 3 Pflegestufen (I, II, III) und als spezielles die Pflegestufe 0. Das Pflegegeld bei Pflegestufe I (Erhebliche Pflegebedürftigkeit) beträgt 244 Euro monatlich, bei Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) 458 Euro monatlich und bei Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) 728 Euro monatlich (Stand 1.1.2016).

Die Stufe 0 steht für Personen, die eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz haben, wie z.B. Demenzkranke. Diese erhalten 123 Euro im Monat und darüber hinaus viele zusätzliche Leistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Leistungen der Verhinderungspflege.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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