Witwer von Hautkrebspatientin bekommt Schmerzensgeld i.H.v. 100.000 Euro

Ein Witwer hat vom Oberlandesgericht Hamm ein Schmerzensgeld i.H.v. 100.000 Euro zugesprochen bekommen. Seine Ehefrau war 2013 an den Folgen eines Hautkrebs-Tumors gestorben. Sie war 2009 mit einem verfärbten Zehennagel in die Arztpraxis eines Hautarztes gekommen. Der behandelnde Mediziner hielt diesen fälschlicherweise für eine Blutung. Weil die Patienten berichtete, dass sie sich vorher den Fuß gestoßen hatte, veranlasste der Arzt keine vollständige Gewebeuntersuchung. Er unterließ es ebenfalls, die Patientin darauf hinzuweisen, weitere Untersuchungen durchzuführen. Erst ein Jahr später suchte die Patientin einen anderen Arzt auf. Wäre der Krebs direkt behandelt worden, wäre er höchstwahrscheinlich heilbar gewesen. Der Krebs hatte aber bereits gestreut. Die Patienten starb an den Folgen im Jahr 2013. Das OLG Hamm war der Auffassung, dass ein grober Behandlungsfehler vorlag. Dieser führte zu einem Schmerzensgeld i.H.v. 100.000 Euro.