Land soll für medizinische Behandlungsfehler bei Flüchtlingen haften

In vielen Flüchtlingsunterkünften behandeln ehrenamtlich tätige Ärzte die hilfsbedürftigen Flüchtlinge. Wenn bei dieser Arbeit medizinische Behandlungsfehler passieren, so stellt sich die Frage, wer dafür die Kosten tragen muss. Der Sprecher der sächsischen Landesärztekammer (SLÄK), Knut Köhler, sagte dazu, dass in diesen Fällen das Bundesland haftet: „Es sei denn, der Arzt handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich, dann kann letztlich seine Versicherung einspringen“.