Hirnschaden nach Verkehrsunfall durch Arzt verursacht – Klinik haftet zu 100%

Ein Kraftrad-Fahrer erlitt nach einem Verkehrsunfall mit einem Auto eine Rippenserienfraktur mit Lungenquetschung. Daraufhin wurde der Kraftrad-Fahrer ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde er sediert und beatmet. Das Atmungsgerät zeigte den Ärzten allerdings eine Störung an. Der behandelnde Oberarzt ergriff daraufhin medizinisch falsche Maßnahmen.

Der Patient liegt seit dem im Wachkoma und erlitt einen Hirnschaden. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers übernahm daraufhin zunächst die angefallenen Kosten i.H.v. 275.000 EUR. Da aber für den schweren Hirnschaden nicht der Autofahrer verantwortlich war, sondern ein grober Behandlungsfehler seitens der Klinik vorlag, klagte die Haftpflichtversicherung des Autofahrers gegen die Klinik.

Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung. Die Klinik muss haften, da der Hirnschaden nicht durch den Autounfall zustande kam. Auch wenn eine Kausalität zwar gegeben war, so ist der Verursachungsbeitrag des Autofahrers an dem Hirnschaden des Patienten, im Gegensatz zum Behandlungsfehler des Arztes, als völlig zurückgetreten zu bewerten.